Fragen von Klienten an Heilpraktiker Psychotherapie Hemsbach


Wie kann ich mich über Ihre Behandlung informieren?

Gerne können Sie sich über die therapeutischen Möglichkeiten in meiner Praxis in einem 20 minütigen kostenlosen Vorab-Gespräch informieren und mich unverbindlich kennenlernen.


Was sind die Vorteile der Behandlung bei Ihnen?

Durch die zu erbringende Privatleistung werden Ihre Daten nicht an die Krankenkasse übermittelt, dadurch entstehen keine Komplikationen beim Krankenkassenwechsel oder beim Abschluss einer Versicherung.

Sie können in der Regel auch sehr kurzfristig einen Termin erhalten, da ich für Notfälle immer ein Zeitfenster offen lasse.

Die Abstände der Termine bestimmen Sie ganz individuell, so wie es Ihnen möglich ist und nach Bedarf. Ratsam ist allerdings ein Abstand von zwei bis vier Wochen. Sie können die Behandlung jederzeit verlängern oder beenden.

Ich begleite und unterstütze Sie auch außerhalb der Sprechzeiten durch Email oder Telefonkontakt, wenn Sie mich brauchen.

 

Zahlt die Krankenkasse die Therapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen von Heilpraktikerin Psychotherapie nicht abrechnen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Ihre private oder zusätzlich abgeschlossene Krankenversicherung die Leistungen einer Psychotherapie beim Heilpraktiker Psychotherapie übernimmt? Bitte klären Sie dies im Vorfeld ab.

 

Wie lange dauert die Therapie?

Die Dauer der Behandlung stimme ich ganz persönlich und individuell auf Sie ab. In einem Vorgespräch erörtern wir Ihre Problemfelder und definieren Ihre Ziele. Hierbei bestimmen natürlich Sie selbst die Dauer und Länge der Behandlungen. In manchen Fällen reichen zwei bis drei Sitzungen, in anderen Fällen stellt sich heraus, dass es gerade jetzt sinnvoll ist, ein weiteres Thema, welches sich erst im Verlauf der Behandlung zeigt, im Anschluss zu bearbeiten. Bitte verstehen Sie, dass ich erst nach einer Anamnese eine erste Schätzung abgeben kann, denn eine Beratung oder Therapie hängt natürlich auch von Ihrer Motivation ab.


Was ist, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Ich führe eine private Praxis. Mein Anspruch ist es,  auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Klienten optimal eingehen zu können. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, plane ich für jede Sitzung sehr viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin führt nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf, sondern nimmt auch anderen Klienten die Möglichkeit, einen früheren Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich jeden Termin, der nicht mindestens 24 h vorher telefonisch oder per Mail  abgesagt wird, pauschal mit 90 € in Rechnung stelle.

 

Wie hoch ist die Investition? 

Das Honorar für meine Leistungen wird unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung fällig und ist in Bar oder per Rechnung zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung nach Regelung des § 19 UStG. Gerne können wir auch Ratenzahlung vereinbaren.

Verschreiben Sie mir Medikamente?

Nein. Heilpraktiker Psychotherapie dürfen grundsätzlich keine Medikamente verschreiben. Sollten Sie schon Medikamente einnehmen, so teilen Sie mir dies im Erstgespräch mit. Sie können ebenfalls Ihren Hausarzt und mich von der Schweigepflicht entbinden. So haben wir die besten Möglichkeiten, im Sinne Ihrer Gesundheit, zusammen zu arbeiten.


Hat der Heilpraktiker eine Schweigepflicht?

Alle Heilpraktiker und Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht (Artikel 3, Berufsordnung für Heilpraktiker). Weder Ihr Partner, noch Verwandte/Bekannte, Ihr Arbeitgeber oder andere Ärzte erhalten Informationen über Ihre Behandlungen bei mir.

 

Sind Sie in einem Verband?

Seit 2015 bin ich Mitglied im Verband Deutscher Heilpraktiker. Als Heilpraktikerin Psychotherapie unterliege ich einer ständigen Weiterbildungspflicht (Artikel 5, Berufsordnung für Heilpraktiker).


 
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